Grischa Wohnmobile AG Domat/Ems Grischa Wohnmobile AG Domat/Ems Grischa Wohnmobile AG Domat/Ems Grischa Wohnmobile AG Domat/Ems Grischa Wohnmobile AG Domat/Ems
  Grischa Wohnmobile AG Domat/Ems   Grischa Wohnmobile AG - Domat Ems  
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Grischa Wohnmobile AG Domat/Ems
     
       
       
 

miet- und versicherungsbedingungen

 
Allgemeine Bedingungen
Darauf erhalten Sie eine Auftragsbe-
mietete Fahrezug infolge Unfall oder
Diese Mietbedingungen sind ein in-
stätigung, respektive Rechnung sepa-
anderer nicht von der Vermieterin
tegrierender Bestandteil des Miet-
rat für die Kaution und für die Miete.
verschuldeteten Ursachen ausfällt,
vertrages. Alle unsere Mietverhält-
Die Kaution und die  Annullationsko-
bemüht sich Grischa um ein Ersatz-
nisse beginnen beim Standplatz der
sten Versicherung sind zahlbar innert
fahrzeug, ist jedoch dazu nicht ver-
Vermieterin und enden, wenn das
10 Tagen. Die Miete ist spätestens
pflichtet. Sollte kein Ersaztfahrzeug
Fahrzeug zum Standplatz der Ver-
3 Wochen vor der Fahrzeugüber-
gefunden werden, erhält der Mieter
mieterin zurückgebracht wird. Kann nahme zu bezahlen.(siehe Bezahlung) die geleisteten Zahlungen anteils-
das Fahrzeug nicht zur vereinbarten mässig zurückerstattet. Weitere
Zeit zurückgebracht werden, ist die Mietdauer Forderungen können bei der Ver-
Vermieterin sofort telefonisch zu be- Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage mieterin nicht geltend gemacht
nachrichtigen. (081 633 25 20 oder Während den Schulferien beträgt die werden.
081 633 27 50) Ausserdem hat der
Mindestmietdauer 1 Woche.
 
Mieter einen Zuschlag von Fr. 50.-
 
Unfall / Einbruchschäden
pro verspätete Stunde zu bezahlen.
Versicherungen
Bei einem Unfall ist die Vermieterin
Dies um auch unserem nächsten
Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-
sofort zu informieren. Ebenso ist in
Mieter sein Fahrzeug pünktlich über-
versichert mit einem Selbstbehalt von
jedem Fall die Polizei zu benach-
geben zu können. Ausgenommen
Fr. 500.- pro Schadenfall. Ebenso sind
richtigen. Weiter sind eine Skizze
sind nicht vorhersehbare
alle Fahrzeuge vollkaskoversichert.
und Fotos zu machen. Notieren Sie
Verspätungen. Bei einem Kaskoschaden beträgt der sich die Namen und Adressen des
  Selbstbehalt Fr. 1 500.- pro Schaden- Unfallgegners und von Zeugen.
Fahrer fall sowie teilkaskoversichtert mit einem Selbstbehalt von Fr. 500.- pro Schadenfall. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, Bei einem Einbruch in das Fahrzeug
Der Lenker des Wohnmobils muss ebenso allfällige, von der Ver- ist in jedem Fall die Polizei zu ver-
mindestens 21 Jahre alt sein und sicherung abgelehnte Schäden. ständigen und ein Polizeirapport
mindestens 12 Monate im Besitze
(Grobfahrlässigkeit, wie Alkohol, etc).
muss der Vermieterin abgegeben
eines gültigen Führerscheins der
Schäden im Innern, d.h. im Wohn-
werden. Ohne Polizeirapport muss
Kategorie B sein. Der Mietvertrag
raum sind nicht versichert.
der Mieter für den Schaden selbst
bezieht sich auf den Mieter, welcher
 
aufkommen.
gleichzeitig der Fahrer ist. Allfällige
 
 
weitere Fahrer müssen im Miet-
Reparaturen
Bezahlung

vertrag erwähnt werden. Das

Notwendige Reparaturen sind grund-
Der gesamte Mietbetrag ist 21 Tage
Weitervermieten an Dritte und Lern- sätzlich zuerst der Vermieterin zu vor der Wohnmobil-Übernahme zu
fahrten sind strikte untersagt. melden. Grischa entscheidet, wie und bezahlen.
  wo das Fahrzeug repariert wird. Re-  
Fahrzeug-Übernahme paraturen, welche ohne Einverständ- Annllierungskosten
Die Übernahme des Wohnmobils nis der Vermieterin ausgeführt wer- In jedem Fall Fr. 400.00 (Kaution)
erfolgt am Freitagnachmittag
den müssen vom Mieter selbst be-
 
nach telefonischer Absprache
zahlt werden. Für die Rückerstattung
60 bis 30 Tage vor Übernahme
wird der Abholtermin vereinbart.
von Reparaturkosten sind stets die
30 % des Mietpreises
Bei der Übernahme wird ein
Originalrechnungen und Quittungen.
29 bis 15 Tage vor Übernahme
Übernahmeprotokoll ausgefertigt.
der Vermieterin zu übergeben. Der
60 % des Mietpreises
Ebenso bei der Rückgabe des
Mieter verpflichtet sich, alle 500 KM
14 bis 6 Tage vor Übernahme
Fahrzeuges.
den Ölstand und Wasserstand zu
75 % des Mietpreises
  prüfen und das ihm anvertraute Fahr- 5 bis 0 Tage vor Übernahme
Fahrzeug-Rückgabe zeug mit grösster Sorgfalt zu be- 100 % des Mietpreises
Das Mietverältnis endet jeweils am nützen. Bei der Verwendung des  

Freitag um 11.00h. Die Übernahme-

Fahrzeuges hat sich der Mieter stets Falls die gebuchte Reise infolge
und Rückgabezeiten sind während an die gesetzlichen Vorschriften zu Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis
der Ferienzeit verbindlich. Ausser- halten. erforderlich) nicht angetreten
halb der Ferienzeiten können   werden kann oder frühzeitig abge-
andere Zeiten abgemacht werden. Motorenöl, Scheibenwischwasser brochen werden muss, übernimmt
  sind Verbrauchsmaterial und gehen die Annullationskostenversicherung
Reservation / Kaution zu Lasten des Mieters. Bei einem gemäss ihren Bedingungen die
Reservationen  sind telefonisch, Defekt am Fahrzeug ist der Mieter entstehenden Mietkosten. Allfällige
persönlich oder mittels Anmelde- verpflichtet, alles zu unternehmen von der Versicherung abgelehnte
schein möglich und werden somit um den Schaden möglichst gering Forderungen müssen vom Mieter
verbindlich zu halten. Für den Fall, dass das ge- getragen werden.
     
Unsere Devise:  
 
Beste Qualität zu einem fairen Preis  
 
Keine versteckten Zuschläge/alles inbegriffen  
 
Wir sind für Sie da und wollen Ihnen die schönsten Ferien vermitteln  
 
Ihre Ferienzeit ist uns genau so wichtig wie Ihnen und liegt uns am Herzen